FREISTEHENDE Wandelemente mit glatter Schalungfläche zu beiden Seiten werden als Sichtschutz- oder Lärmschutzwände eingesetzt.
Im Rahmen der statischen Berechnung werden Winddruck und Windsog angesetzt. Die Windlast wird aus einem Staudruck von q=0,5 kN/m² (nach DIN 1055-4) ermittelt.
Lärmschutzwände werden nach den "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-LSW 88) - Ausgabe 1988 in Prüfständen geprüft. Lärmschutzwände müssen den durch die Wand gehenden, A - bewerteten Schall um wenigstens 25 dB vermindern. Diese Schalldämmung kann durch ein Flächengewicht der Wand von 40 kg/m² (entsprechen 2 cm Beton) erreicht werden. Besondere Anforderungen an die Fugenabdichtung sind zu erfüllen.
Zur Verbesserung der Standsicherheit ist der Fertigteilfuß der FREISTEHENDEN Wandelemente in eine Betonsohle einzubinden.
FREISTEHENDE Wandelemente in L -Form
FREISTEHENDE Wandelemente in T -Form
Sicht- und Lärmschutz